Mit der Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 31.05.2021 wurde die Feststellung der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 ab dem 02.06.2021 bekannt gegeben. Dementsprechend gelten ab dem 02.06.2021 die in der aktuellen Nds. Corona Verordnung (Stand 31.05.2021) genannten Regelungen, die an die Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 knüpfen. Die Verordnung ist bis zum 24.06.2021 gültig.
Eine Nutzung der Kreissporthallen sowie der Außensportanlagen ist zu den gewöhnlichen Hallenzeiten unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Sportvereine müssen auf Nachfrage ein Hygienekonzept vorweisen können.
- Die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen ist unter Einhaltung eines Abstandes von 2 Metern gestattet
- Zwischen den Trainingseinheiten muss die Halle umfassend durchlüftet
- Die Sportvereine sind verpflichtet, Anwesenheitslisten über die Teilnehmenden an den Trainingseinheiten zu führen.
Diese Regelungen gelten auf Grundlage der aktuellen Rechtslage (Stand 31.05.2021). Über zukünftige Änderungen werde ich Sie wieder per E-Mail informieren. Unabhängig davon sind Sie jederzeit verpflichtet, die geltenden Infektionsschutzbestimmungen einzuhalten. Bitte gehen Sie verantwortungsbewusst mit der Situation um und leisten Sie dadurch einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Landkreis Hameln-Pyrmont